Allgemeine Reisebedingungen

Bitte lesen Sie aufmerksam, denn diese Reisebedingungen werden Bestandteil Ihres Reisevertrages:

1. Abschluss des Reisevertrages für Busreisen:

Mit Ihrer Anmeldung, die mündlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen kann, bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages an. Unsere Bestätigung erfolgt schriftlich in Form der Buchungsbestätigung und wird mit dieser Bestätigung für beide Seiten verbindlich. Die Berichtigung von Irrtümern auf Grund von Druck- und Rechenfehlern bleibt uns bis zum Reiseantritt vorbehalten. Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie für sich und alle von Ihnen mit angemeldeten Teilnehmern unsere Reisebedingungen an.

2. Sitzplatzreservierung:

Ihren verbindlichen Sitzplatz erhalten Sie schon bei der Buchung Ihrer Reise. In der Regel werden die Sitzplätze in der Reihenfolge der Buchung vergeben. Gerne versuchen wir dabei Ihren individuellen Wünschen zu entsprechen. Bitte beachten Sie, dass es je nach Bustyp und Busgröße zu geringfügigen Verschiebungen kommen kann. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz.

3. Zahlungsbedingungen

Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises pro Person zu leisten. Den Restbetrag begleichen Sie unaufgefordert 30 Tage vor Reisebeginn. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtreisepreis sofort zu zahlen. Bei Tagesfahrten gibt es keine Anzahlungsregelung, diese sind bei Buchung innerhalb von 10 Tagen voll zu zahlen.

4. Leistungen

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen des Reiseveranstalters, sowie weitere Angaben in den Reisebedingungen verbindlich. Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Änderungen und Abweichungen vom Reiseverlauf (beispielsweise wetterabhängige), die den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen, sind zulässig. Alle angegebenen Preise/ Zuschläge verstehen sich pro Person.

5. Rücktritt durch den Veranstalter

Die Mindestteilnehmerzahl zur Durchführung einer Reise liegt bei 25 Personen. Bei Nichterreichen dieser Zahl ist der Veranstalter berechtigt, unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche bis 2 Wochen vor Reisebeginn (bei Tagesfahrten bis 3 Tage vor Reisebeginn) von der Reisedurchführung abzusehen. Der Reisende wird in diesem Falle informiert, bereits geleistete Zahlungen werden in voller Höhe zurückerstattet.

6. Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit vor der Reise vom Vertrag zurücktreten, maßgeblich ist jedoch der Zugang einer schriftlichen Rücktrittserklärung. Bei Rücktritt ist der Veranstalter berechtigt, folgende pauschalierte Gebühren zu verlangen. Mehrtagesfahrten: Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 5% des Reisepreises, mindestens jedoch 20,00 € / 29.-22. Tag vorher 20% des Reisepreises / 21.-15. Tag vorher 30% des Reisepreises / 14.-8. Tag vorher 50% des Reisepreises / ab dem 7. Tag vorher 80% des Reisepreises / bei Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises. Bei Reisen in Verbindung mit Kreuzfahrten und Flugreisen gelten abweichende Stornierungsregelungen, die wir Ihnen bei Buchung aushändigen. Tagesfahrten: Bis zum 14. Tag vor Reisebeginn 5,00 € / ab dem 13. Tag vor Reisebeginn 10,00 € / ab dem 7. Tag vor Reisebeginn 20,00 € / bei Nichtantritt ohne vorherige Abmeldung 100% des Reisepreises. Für Tages- und Mehrtagesfahrten gilt gleichermaßen, dass nicht mehr reduzierbare Eintrittskarten zusätzlich berechnet werden bzw. lediglich in Kommission genommen werden können. Umbuchungen des Reiseteilnehmers gelten als Rücktritt, verbunden mit einer Neuanmeldung.

7. Haftung

Die Haftung des Reiseveranstalters ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird. Unsere Leistungsträger werden von uns nach bestem Wissen und Gewissen ausgewählt, dennoch können wir nicht für diese haftbar gemacht werden. In diesem Zusammenhang empfehlen wir Ihnen zu Ihrer Sicherheit den Abschluss einer Reisegepäck-, Reisekranken- und Reiseunfallversicherung. Die Beratung dazu erhalten Sie in unserem Reisebüro.

8. Gewährleistung

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reiseleistung durch den Veranstalter kann der Reiseteilnehmer eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Der Reisepreis ist verhältnismäßig herabzusetzen, wobei der Wert der gebuchten Reise und der erbrachten Reiseleistungen maßgeblich ist. Anspruch auf Minderung besteht nicht, soweit es der Reiseteilnehmer schuldhaft unterlässt, den Mangel sofort anzuzeigen.

9. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden und gering zu halten bzw. den Veranstalter auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen. Mängelanzeigen sind unverzüglich an die Reiseleitung oder einen anderen Vertreter des Veranstalters zu richten. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige oder liegt ein Mitverschulden des Reisenden an der Entstehung eines Schadens vor, scheiden Ansprüche seinerseits aus.

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung:

Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen bzw. aufgrund Kündigung des Reisevertrages wegen Mangels oder bei höherer Gewalt, hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Für die Fristwahrung ist das Datum des Zugangs der schriftlichen Reklamation beim Veranstalter maßgebend.

11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften:

Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen ist der Reisende selbst verantwortlich.

12. Versicherungen:

Zur eigenen Sicherheit wird empfohlen, den Abschluss einer Reiserücktritts-, Reisekrankenversicherung und bei Auslandsfahrten den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung vorzunehmen. Der Veranstalter verweist außerdem auf die Möglichkeit, sich durch den Abschluss weiterer Reiseversicherungen gegen andere Risiken einer Reise abzusichern. Es besteht die Möglichkeit, diese Versicherungen bei der Buchung mit abzuschließen. In dem Fall tritt der Reiseveranstalter nur als Vermittler auf.

Sonstiges:

Bitte bedenken Sie bei der Wahl Ihres Reisegepäcks das die Gepäckräume des Busses begrenzt sind und aufgrund gesetzlicher Vorschriften die zulässige Achslast eingehalten werden muss. Wir bitten Sie deshalb aktiv die Sicherheit zu unterstützen. Wir weisen Sie darauf hin, dass ein Gepäckstück bis 20 kg zulässig ist. Die Reisen werden in Nichtraucher-Reisebussen durchgeführt. Die Mitnahme von Hunden ist nicht gestattet. Die Kataloge und Prospekte des Omnibusbetriebes Karsten Brust werden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch muss sich der Veranstalter die Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern vorbehalten. Die in diesen Unterlagen gemachten Angaben entsprechen dem Stand der Drucklegung. Mit der Veröffentlichung neuer Kataloge, Prospekte oder anderer Reiseunterlagen einschließlich dieser Reisebedingungen, verlieren die Angaben früherer Unterlagen ihre Gültigkeit. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages, einschließlich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Ergänzende Vereinbarungen, Abweichungen von diesen Reisebedingungen, mündliche Abreden oder sonstige Änderungen sind nur gültig, wenn sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt sind.

Gerichtsstand:

Leistungs- und Erfüllungsstand ist Panketal.
Reisebüro & Omnibusbetrieb Karsten Brust, Zepernicker Str. 1 d, 16341 Panketal/ OT Schwanebeck Telefon: 030/9 44 41 78, Fax: 030/94 79 66 69; Fahrtenprogramm 2022, Stand 12/2021 Änderungen im Fahrtenprogramm bzw. in den Allgemeinen Reisebedingungen vorbehalten.

  • SO FINDEN SIE UNS

    Reisebüro & Omnibusbetrieb Karsten Brust
    Zepernicker Str. 1d
    16341 Panketal

    Telefon Büro: (030) 944 41 78
    Fax Büro: (030) 94 79 66 69
    E-Mail: reiselustbrust@t-online.de

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