Erklärung zur Barrierefreiheit
Information zur Barrierefreiheit
der Firma Reisebüro & Omnibusbetrieb Karsten Brust
Wir sind bemüht, unsere Webseite im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften barrierefrei zugänglich zu machen.
Anwendbarkeit des BFSG
Die Firma Reisebüro & Omnibusbetrieb Karsten Brust ist bemüht, eine möglichst weitgehende Barrierefreiheit aus Überzeugung freiwillig auf der gesamten Webseite herzustellen, auch wenn die Vorschriften und Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes („BFSG“) derzeit unmittelbar nur für die Onlinebuchbarkeit einschlägig sind. Deshalb konzentrieren sich unsere Bemühungen zunächst vorrangig auf die Onlinebuchbarkeit.
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
- Webseite mit Buchungsfunktion für Pauschalreisen
- Anfrageformular für Busanmietung
Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen; Einschränkungen in der Barrierefreiheit
Unsere Webseite erfüllt die Barrierefreiheitsanforderungen durch folgende Maßnahmen:
Der Internetauftritt ist nur teilweise barrierefrei.
- Steuerelemente
Bei einigen Steuerelementen fehlt die Information oder ist fehlerhaft. Die Kontrastwerte sind nicht immer ausreichend.
- Tastaturbedienung
Eine uneingeschränkte Bedienung ist mit Hilfe der Tastatur nicht möglich.
Der Fokus ist nicht immer erkennbar bzw. der Fokus-Rahmen weist nicht immer ein ausreichendes Kontrastverhältnis auf.
Einige Elemente können bei unterschiedlicher Skalierung nicht mehr angesprungen werden.
Das Cookie-Banner ist nicht mit der Tastatur erreichbar.
- Vorlesefunktion
Die Semantik von Objekten fehlt teilweise.
Die Lesereihenfolge entspricht nicht immer dem Layout.
Das Attribut zur Beschreibung eines Elements und Alternativtexte fehlen teilweise.
Der Cookie-Banner wird vom Screenreader nicht vorgelesen.
- Links im Footer
Im Footer werden mehrere Links gebündelt und nicht als Navigation dargestellt.
- Externe Links
Externe Links sind nicht immer klar gekennzeichnet.
- Formulare
Bei Formularen fehlen für benutzerdefinierte Felder die entsprechenden autocomplete-Attribute.
- Bilder
Einige Bilder auf unserer Webseite sind noch nicht mit alternativen Texten (Alt-Texten) versehen, die den barrierefreien Standards entsprechen.
- Videos
Die auf unseren Webseiten eingesetzten Videos sind aktuell nicht barrierefrei (z. B. keine Untertitel, keine Audiodeskription). Die nachträgliche Adaptierung stellt derzeit eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsregelungen dar.
- Slideshows
Die Bewegung lässt sich nicht vom Benutzer abschalten.
- Ältere PDF-Dokumente
Einige von uns bereitgestellte PDF-Dokumente entsprechen noch nicht vollständig den barrierefreien Standards.
- Bestimmte eingebettete Tools
Einige eingebettete Tools auf unserer Webseite können noch nicht vollständig barrierefrei genutzt werden.
- Syntax; HTML-Code
Die Code-Syntax der Website (HTML-Code) ist momentan noch nicht fehlerfrei im Sinne der WCAG Erfolgskriterien, was dazu führen kann, dass die Seite vom Browser oder Screenreader nicht vollumfänglich unterstützt wird.
Die Angebote, die derzeit nicht voll umfänglich barrierefrei zugänglich sind, werden sukzessive entsprechend angepasst.
Unverhältnismäßige Belastung
Hier wird vorübergehend die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach § 17 BFSG in Verbindung mit Anlage 4 zum BFSG geltend gemacht.
- Eingebundene, externe Inhalte Dritter, zum Beispiel von Social Media Plattformen, Webcam-Einbettungen oder Wetter-Anzeigen sind nicht voll zugänglich.
- Bei Videos, welche eine Audiodeskription benötigen, wird keine Audiodeskription zur Verfügung gestellt.
Untertitel bei Videos sind teilweise noch nicht vollständig gepflegt oder automatisiert erstellt worden.
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter reiselustbrust@t-online.de
An der Behebung der Stellen, die nicht barrierefrei sind, arbeiten wir.
Schlichtungsverfahren
Sollten Sie der Meinung sein, dass Ihre Hinweise zur Barrierefreiheit nicht zufriedenstellend bearbeitet wurden oder der Verantwortliche gegen eine Bestimmung des BFSG oder der nach § 3 Absatz 2 BFSG zu erlassenden Rechtsverordnung verstoßen hat, haben Sie gem. § 34 BFSG die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) zu wenden. Diese vermittelt bei Konflikten zwischen Nutzerinnen und Nutzern sowie Anbietern digitaler Angebote.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie auf der Website der Schlichtungsstelle:
https://www.schlichtungsstelle-bgg.de/
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Die Länder haben sich dafür entschieden, eine gemeinsame Marktüberwachungsbehörde zu gründen. Diese hat als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 26. September 2025 in Magdeburg ihre Arbeit aufgenommen.
Hier finden Sie die veröffentlichten Kontaktdaten der Marktüberwachungsbehörde:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
Erstellung dieser Information zur Barrierefreiheit
Diese Information wurde am 20.06.2025 erstellt.
Die Bewertung beruht auf einer Prüfung dieser Webseite, durchgeführt im Oktober 2025.
Die Information wurde zuletzt am 01.12.2025 überprüft und angepasst.
